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   LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12   

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https://dejure.org/2013,9496
LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12 (https://dejure.org/2013,9496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.02.2013 - 16 Sa 709/12 (https://dejure.org/2013,9496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 16 Sa 709/12 (https://dejure.org/2013,9496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Befristungsabrede als überraschende Klausel im Formulararbeitsvertrag; Fehlender Sachgrund

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Befristung aus Mitleid

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Befristung aus Mitleid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 6
    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Befristungsabrede als überraschende Klausel im Formulararbeitsvertrag; Fehlender Sachgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitleid rechtfertigt Befristung des Arbeitsverhältnisses

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vertragsverlängerung aus Mitleid

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages aus Mitleid mit der persönlichen Situation des AN

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12
    Das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 TzBfG eines nach § 14 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages setzt voraus, dass die Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt (Bundesarbeitsgericht 23. August 2006-7 AZR 12/06-BAGE 119, 212, Rn. 10).

    29 Eine nach Ablauf der Vertragszeit vereinbarte "Verlängerung" ist als Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages anzusehen, der nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ohne Sachgrund unzulässig ist, da zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (Bundesarbeitsgericht 23. August 2006-7 AZR 12/06-BAGE 119, 212, Rn. 11; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 371).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12
    Eine Befristungsabrede in einem Formularvertrag kann als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil werden (Bundesarbeitsgericht 16. April 2008-7 AZR 132/07-BAGE 126, 295 Rn. 16).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12
    Hat der Arbeitgeber in den Vertragsverhandlungen der Parteien den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages ausdrücklich unter den Vorbehalt eines schriftlichen Vertragsschlusses gestellt oder dem Arbeitnehmer die schriftliche Niederlegung des Vereinbarten angekündigt, ist diese Erklärung ohne Hinzutreten von außergewöhnlichen Umständen nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont (§ 133, § 157 BGB) dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG ergebenden Schriftformgebot entsprechen will und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung nur durch eine die Form des § 126 Abs. 2 BGB genügende Unterzeichnung der Vertragsurkunde angenommen werden kann (Bundesarbeitsgericht 16. April 2008-7 AZR 1048/06-NZA 2008, 1184, Rn. 14).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 630/07

    Befristung - soziale Gründe

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12
    An einem sozialen Beweggrund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages fehlt es, wenn die Interessen des Betriebs oder der Dienststelle und nicht die Berücksichtigung der sozialen Belange des Arbeitnehmers für den Abschluss des Arbeitsvertrages ausschlaggebend waren (Bundesarbeitsgericht 21. Januar 2009-7 AZR 630/07-NZA 2009, 727, Rn. 9).
  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - Verlängerung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12
    Bei einem Streit darüber, ob überhaupt eine Befristung vereinbart wurde ist die allgemeine Feststellungsklage und nicht die Klage nach § 17 TzBfG zu erheben (BAG 26.7.2006 -7 AZR 494/05- NZA 2007, 151).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 552/00

    Befristeter Arbeitsvertrag/außergerichtlicher Vergleich/sozialer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG scheidet nicht deshalb aus, weil die Beklagte mit der Vereinbarung vom 18. August 2011/5. September 2011 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich hätte befristen wollen (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 23. Januar 2002 -7 AZR 552/00- NZA 2002, 759, Rn. 25).
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